Förderkriterien

Kriterien

Allem Handeln der Initiative „Starthilfe Helmstedt“ ist folgende Präambel vorangestellt:

Die Initiative „Starthilfe Helmstedt“ hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit dem Verein „Academia-Julia e.V.“ der Kinderarmut entgegenzutreten und benachteiligten Kindern aus der Region durch geeignete örtliche Projekte Hilfen zukommen zu lassen.

Eine sozial nachhaltige Entwicklung soll durch eine direkte Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern erreicht werden. Dazu gehört die Befriedigung von Grundbedürfnissen genauso wie gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit.

Die Zusammenarbeit ist getragen von der Anerkennung der Gleichberechtigung aller Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Ethnie sowie politischer und religiöser Orientierung.

Förderkriterien

Folgende Förderkriterien sind bei einer Antragstellung zu beachten und werden durch die Initiative „Starthilfe Helmstedt“ bei der Bewertung der Anträge zugrunde gelegt:

Junges Maedchen sitzt vor Salatschuessel

Die materiellen und sozialen Lebensbedingungen von benachteiligten und an den Rand der Gesellschaft gedrängten Kindern sollen über die Unterstützung von Maßnahmen und Projekten verbessert werden.


Die Projekte und Maßnahmen sollen benachteiligte Kinder in ihrem sozialen Umfeld unterstützen und möglichst deren Lebenslagen einbeziehen. Wesentliche Zielsetzung ist dabei die Befriedigung der elementaren (sozialen) Grundbedürfnisse. Dabei soll die Hilfe im Zusammenhang mit dem Kindertagesstätten- oder Grundschulbesuch dieser Kinder erbracht werden.


Es können nur Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die unbedenklich sind im Hinblick auf die Anrechnung auf gesetzliche Leistungen für die betroffenen Kinder sowie deren Eltern.


Ziel ist es, grundsätzlich keine Projektkosten in Ihrer Gesamtheit zu fördern. Vielmehr soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Spendenmittel nur ein Teil der Gesamtkosten gefördert werden, um möglichst viele Projekte mit Fördergeldern unterstützen zu können.


Primär werden nur Sachleistungen durch die zur Verfügung stehenden Spenden finanziert. Personalkosten können in der Regel nicht übernommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine zusätzliche, zeitlich befristete Maßnahme zur Förderung der Chancengleichheit von Kindern und fördert deren gesellschaftliche Teilhabe.


Es dürfen keine Projekte und Maßnahmen gefördert werden, deren Durchführung zu den grundsätzlichen Pflichten des (Einrichtungs)Trägers gehört.

Förderspektrum

Vorstellbar ist eine große Anzahl von Projektideen, die in Kindertagesstätten und Grundschulen in Helmstedt realisiert werden könnten. Um nur einige Beispiele in dem realisierbaren „Förderspektrum“ zu benennen, kämen aus Sicht der Initiative „Starthilfe Helmstedt“ folgende beispielhafte Förderungsschwerpunkte in Frage:

Maedchen beim Malen mit Wasserfarben

Ausreichendes und gesundes Essen und grundsätzlich gesunde Ernährung z. B. Obstkörbe, gesundes Frühstück u.s.w.


Lernen, hierbei z.B. besonders Sprachförderprojekte, besondere schulvorbereitende Maßnahmen in Kindergärten, Workshops, Kulturmaßnahmen etc.


Bewegungsprojekte, wie z.B. altersgerechte Bewegungstrainings, Schwimmunterricht für Kindergarten- und Grundschulkinder, Fahrradtrainings


Musikalische Früherziehung im Migrationsbereich


Übernahme von Sachaufwand im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern bei der Anfertigung der Hausaufgaben


Ergänzende und zeitlich befristete Hausaufgabenbetreuung bei besonderen Bedarfslagen


Maßnahmen zur sozialen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe, wie z.B. Theaterbesuche, Tierpark- und Zoobesuche, Veranstaltungen mit Elternbeteiligung, Projekte zur Gewaltprävention in Grundschulen

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